Schutzbrief / Auslandsschutzbrief
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Schutzbrief / Auslandsschutzbrief

Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief sagt umfassende Hilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu.

Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief gilt ggf. im Inland und in festgelegten weiteren Ländern.

Im Falle eines Falles genügt zumeist ein Anruf. Einem Besitzer eines Schutzbriefes / Auslandsschutzbriefes werden dann ganz oder teilweise finanzielle Hilfen und/oder logistische Unterstützungen gewährt für:

  • Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen,
  • Fahrzeugausfall (Weiter- bzw. Rückfahrt, Mietwagen oder Übernachtung),
  • Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall,
  • Krankenrücktransport,
  • Kinderrückholung,
  • Krankenbesuch,
  • Ersatzteilversand,
  • Fahrzeugunterstellung,
  • Verzollung/Verschrottung,
  • Arzneimittelversand (ins Ausland),
  • Bestattung oder Überführung,
  • Beschaffung von Ersatz-Reisedokumenten,
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung,
  • sonstige Hilfestellungen in besonderen Notfällen.

Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief schließt in der Regel bei gemeinsamen Reisen neben dem Versicherten auch dessen Ehegattin/Ehegatte bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte sowie Kinder bis meistens zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief wird zumeist von Versicherungen und Automobil-Clubs angeboten.

Leistungen und Preise für einen Schutzbrief / Auslandsschutzbrief differieren. Ein Vergleich lohnt sich daher!

Vor längeren Fahrten, insbesondere ins Ausland, sollte ein Autofahrer den Leistungsumfang seines Schutzbriefes / Auslandsschutzbriefes prüfen und die Notfallnummer des Anbieters parat haben.

04.2012





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