Schutzbrief / Auslandsschutzbrief
Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief sagt umfassende Hilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu.
Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief gilt ggf. im Inland und in festgelegten weiteren Ländern.
Im Falle eines Falles genügt zumeist ein Anruf.
Einem Besitzer eines Schutzbriefes / Auslandsschutzbriefes werden dann ganz oder teilweise finanzielle Hilfen und/oder logistische Unterstützungen gewährt für:
- Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen,
- Fahrzeugausfall (Weiter- bzw. Rückfahrt, Mietwagen oder Übernachtung),
- Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall,
- Krankenrücktransport,
- Kinderrückholung,
- Krankenbesuch,
- Ersatzteilversand,
- Fahrzeugunterstellung,
- Verzollung/Verschrottung,
- Arzneimittelversand (ins Ausland),
- Bestattung oder Überführung,
- Beschaffung von Ersatz-Reisedokumenten,
- Vermittlung ärztlicher Betreuung,
- sonstige Hilfestellungen in besonderen Notfällen.
Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief schließt in der Regel bei gemeinsamen Reisen neben dem Versicherten auch dessen Ehegattin/Ehegatte bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte
sowie Kinder bis meistens zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Ein Schutzbrief / Auslandsschutzbrief wird zumeist von Versicherungen und Automobil-Clubs angeboten.
Leistungen und Preise für einen Schutzbrief / Auslandsschutzbrief differieren.
Ein Vergleich lohnt sich daher!
Vor längeren Fahrten, insbesondere ins Ausland, sollte ein Autofahrer den Leistungsumfang seines Schutzbriefes / Auslandsschutzbriefes prüfen und die Notfallnummer des Anbieters parat haben.