Punktekatalog für Nichtstraftaten
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Punktekatalog für Nichtstraftaten

Stand: Mitte 2010 - auszugsweise

DieStraßenverkehrsordnung (StVO) bildet das Fundament des Straßenverkehrs vor. Die Straßenverkehrsordnung soll mit ihren Regeln für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr sorgen, damit kein Teilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Fahrlässig Ordnungswidrigkeiten begangen nach der

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Delikt Punkte FEaP BR in Euro Fahrverbot
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch Behinderung eines Anderen 1 A 80 nein
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch Gefährdung eines Anderen 2 A 80 nein
Führen eines Fahrzeugs mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe 3 B 50 nein
Gefährdung durch Nichtbeachten der Vorfahrt 3 A 100 nein

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Delikt Punkte FEaP BR in Euro Fahrverbot
21 - 25 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 1 A 80 nein
21 - 25 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 1 A 70 nein
26 - 30 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 3 A 100 nein
26 - 30 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 A 80 ggf.
31 - 40 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 3 A 160 nein
31 - 40 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 A 120 ggf.
41 - 50 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 4 A 200 ja
41 - 50 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 A 160 ja
51 - 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 4 A 280 ja
51 - 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 4 A 240 ja
61 - 70 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 4 A 480 ja
61 - 70 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 4 A 440 ja
mehr als 70 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 4 A 680 ja
mehr als 70 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 4 A 600 ja

Zuwiderhandlungen gegen § 24a, 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Alkoholverstoß

Delikt Punkte FEaP BR in Euro Fahrverbot
bei 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder bei 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut 4 A 500 ja
im Wiederholungsfall 4 A 1.000 ja
als "Mehrfachsünder" 4 A 1.500 ja
in der Probezeit nach § 2a StVG bei Zunahme alkoholischer Getränke oder bei Fahraufnahme unter der Wirkung eines alkoholischen Getränkes 2 A 250 nein
vor Vollendung des 21. Lebensjahres bei Zunahme alkoholischer Getränke oder bei Fahraufnahme unter der Wirkung eines alkoholischen Getränkes 4 A 250 ja


BR: Bußgeld-Regelsatz
FEaP: Fahrerlaubnis auf Probe
A
schwerwiegende Zuwiderhandlung
B
weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung
ggf.: Ein Fahrverbot droht, wenn bereits gegen den Fahrzeugführer eine Geldbuße in den letzten 12 Monaten wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h festgesetzt wurde.





dbc


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