Punkte in Flensburg
bei  www. Automobil-News .de

Verkehrszentralregister & Punktesystem

Das Verkehrszentralregister und das Punktesystem sind zwei präventive, vom Gesetzgeber eingeführte Instrumente zur Förderung der Verkehrssicherheit, die etrachtet werden sollen.

Verkehrszentralregister des KBA

Das vom in Flensburg sitzenden Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gepflegte Verkehrszentralregister wird oft auch als Verkehrssünderkartei bezeichnet und dient der Registrierung auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.

Im Verkehrszentralregister werden erfasst:

  • rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, soweit diese im Zusammenhang mit einer im Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat stehen,
  • rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn ein Fahrverbot oder eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde,
  • verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis, wie die einer Führerscheinentziehung,
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die im Verkehrszentralregister erfassten Eintragungen werden nach Art und Schwere gewichtet, mit einem Punktwert versehen und nach bestimmten Fristen gelöscht.

Das KBA übermittelt die im Verkehrszentralregister vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei zwecks Veranlassung entsprechender verkehrserzieherischer und/oder verkehrspolitischer Maßnahmen.

Das KBA gibt zudem Betroffenen Auskünfte über die zu seiner Person eingetragenen Verkehrsverstöße.

Wofür bekommt man Punkte in Flensburg?

Die Punktevergabe des KBA lässt sich in zwei Kategorien unterscheiden:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zu einer Geldbuße von 40 Euro und mehr führen, werden je nach Art und Schwere mit 1 - 4 Punkten und
  • Straftaten mit 5 - 7 Punkten bewertet.

Welche Folgen haben Punkte?

Das Punktesystem sieht abgestufte Maßnahmen vor. Bei

  • 8 bis 13 Punkten erfolgt die Verwarnung mit der Empfehlung, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen,
  • 14 bis 17 Punkten mir der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (sofern innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar besucht wurde) bzw. mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (wenn bereits ein Aufbauseminar besucht wurde),
  • 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Zusätzliche Verkehrsdelikte führen zu einem Punkteaufbau.

Punkte und ihre Haltbarkeit

Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister und die zugeordneten Punkte werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und bedarf keiner Beantragung.

Der freiwillige Besuch eines Aufbauseminars bzw, einer verkehrspsychologischen Beratung führt

zum Punkteabbau. Punkte können aber nur einmal innerhalb von 5 Jahren abgebaut werden, und zwar

  • 4 Punkte nach freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar und einem Punktestand bis 8 Punkte,
  • 2 Punkte nach freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar und einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten,
  • 2 Punkte nach freiwilliger Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten.

Punkte und ihre Tilgungsfristen

Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb gewisser Fristen kein weiteres Verkehrsdelikt begangen wurde. Diese Fristen betragen

  • 2 Jahre im Falle einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre),
  • 5 Jahre im Falle von Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen,
  • 10 Jahre im Falle vonStraftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

Die Tilgungsfrist beginnt bei Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten mit dem Tag der Rechtskraft, bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils.






dbc


www. Automobil-News .de