Neuregelung
der Fahrerlaubnis Minderjähriger
zum 1. Juli 2011
Der ADAC weist darauf hin, dass es zum 1. Juli 2011 eine wichtige Neuregelung hinsichtlich der Fahrerlaubnis in Deutschland für Minderjährige mit ausländischer Fahrberechtigung gibt.
Wer im Rahmen eines Schüleraustausches im Ausland einen Autoführerschein erwarb, durfte nach bisher geltender Regelung damit nach seiner Rückkehr nach Deutschland zunächst sechs Monate fahren.
Hiernach konnten insbesondere Führerscheine aus den Staaten USA, Kanada oder Australien mit Erreichen des in Deutschland gültigen Mindestalters von 18 Jahren mit Prüfungserleichterungen umgeschrieben werden.
Führerscheine für Minderjährige aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten galten sogar ohne Umtausch.
Zum 1. Juli 2011 ändert sich nach Angaben des ADAC diese Anerkennungspraxis für alle minderjährigen Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung für PKW grundlegend:
- Wer das in Deutschland geltende Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt, darf mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren!
- Diese Neuerung gilt sowohl für Rückkehrer eines Schüleraustausches wie auch für ausländische Touristen unter 18 Jahren!
Per 01.07.2011 dürfen somit Minderjährige nur noch dann selbst Auto fahren, wenn der ausländische Führerschein des Minderjährigen in eine deutsche Fahrberechtigung umgeschrieben wurde.
Das kann entweder die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren mit 17 Jahren sein oder der ab dem 18. Geburtstag ausgehändigte Scheckkartenführerschein.
Gerade bei befristeten Führerscheinen sollte der Antrag auf die Umschreibung möglichst früh, also auch deutlich vor Erreichen des Mindestalters, gestellt werden:
Denn von Prüfungserleichterungen profitiert nur derjenige, dessen ausländischer Führerschein noch nicht abgelaufen ist.
Der ADAC weist insbesondere darauf hin, dass die Missachtung dieser neuen Regelung
- ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich zieht!
- bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall einen ohne Fahrberechtigung verursachten Schadensfall darstellt, für den kein Versicherungsschutz besteht!
Quelle: ADAC