Mallorca-Police
Eine Mallorca-Police ist nicht, wie es der Name suggeriert, ein auf Mallorca beschränkter Versicherungsvertrag.
Eine Mallorca-Police bezeichnet vielmehr einen KFZ-Haftpflicht-Versicherungsschutz für einen Leih-/Mietwagen im Ausland.
Wird bei einem Unfall mit dem Leihwagen ein Schaden verursacht, kommt die Mallorca-Police für die Differenz, aus der im Ausland abgesicherten Mindestversicherungssumme und der tatsächlichen Schadenshöhe auf.
Warum benötigt man eine Mallorca-Police?
Haftpflichtversicherungen sind zwar im europäischen Ausland obligatorisch, die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen liegen jedoch oft deutlich unter dem deutschen Niveau.
So ist z.B. die Versicherungssumme für Personenschäden in der Türkei auf 350.000 Euro begrenzt.
In Deutschland liegt diese Versicherungsgrenze deutlich höher, z.B. beim ADAC Kompakttarif bei 12.000.000 Euro.
Das Risiko, durch einen verursachten Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im Ausland einen schweren finanziellen Schaden zu erleiden, ist somit ohne Mallorca-Police extrem hoch.
Deckt die Mallorca-Police auch Kasko-Schäden ab?
Nein, die Mallorca-Police bietet keinen Versicherungsschutz im Kaskobereich.
Schäden am gemieteten Fahrzeug sind durch die Mallorca-Police nicht versichert.
Ebenso ist der Diebstahl des Leihwagens nicht durch die Mallorca-Police versichert.
Ein Versicherungsschutz im Kaskobereich ist ggf. vor Ort zu vereinbaren.
Wo schliesst man eine Mallorca-Police ab?
Je nach Ausgestaltung der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer zusätzlichen Mallorca-Police nicht erforderlich, da die Leistungen der Mallorca-Police bereits Vertragsbestandteil sind.
Ist dies jedoch nicht der Fall, so erfolgt der Vertragsabschluss bei einem deutschen Versicherungsanbieter.
Hierbei sollte man darauf achten,
- dass sich der Versicherungsschutz nicht nur auf den Fahrer, sondern auch auf die Familie bzw. auf alle Fahrzeuginsassen erstreckt.
- wo, d.h. in welchen Ländern, der Versicherungsschutz gilt.
- ob für bestimmte Länder die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erforderlich ist.
Wie wirkt sich die Inanspruchnahme der Mallorca-Police aus?
Da die Mallorca-Police Bestandteil oder nur eine Erweiterung des schon in Deutschland bestehenden Versicherungsschutzes darstellt, erfolgt im Schadensfall das übliche Prozedere im Rahmen der Regulierung der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Für den Versicherungsnehmer kommt es dann zumeist zu einer Rückstufung des Rabatts in der KFZ-Haftpflichtversicherung.