Legitimation zum Führen eines KFZ
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Legitimation zum Führen eines KFZ

Welche Legitimation benötigt man zum Führen eines KFZ?

Führerschein und/oder Fahrerlaubnis?

Fahrerlaubnis

Eine Fahrerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung zum Führen eines bestimmten Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr. Eine Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen, sogenannte Fahrerlaubnisklassen, erteilt.

Führerschein

Ein Führerschein ist der amtliche, personifizierte Nachweis, dass man eine gültige Fahrerlaubnis für die in dem Führerschein angeführten Fahrerlaubnisklassen besitzt.

Der Führerschein ist daher beim Fahren eines KFZ mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Der Führerschein wird zentral von der Bundesdruckerei hergestellt und derzeit in einem Scheckkartenformat ausgegeben. Der Führerschein enthält auf der Vorderseite folgende Informationen zum Führerscheinbesitzer und hinsichtlich der erteilten Fahrerlaubnis, so unter

1. den Nachnamen,

2. den Vornamen,

3. das Geburtsdatum und den Geburtsort,

4a. das Ausstellungsdatum der Führerscheinkarte,

4b. das Ablaufdatum der Gültigkeit des Führerscheindokumentes, die in Deutschland unbefristet und daher mit einem Strich gefüllt ist,

4c. den Name der Ausstellungsbehörde,

5. die Nummer des Führerscheins,

7. die Unterschrift des Führerscheininhabers,

9. die Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, S, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden.

Hinzu kommt das am linken Rand befindliche Lichtbild des Führerscheininhabers.

Auf der Rückseite des Führerscheins befinden sich zudem unter

9. eine Aufstellung sämtlicher Fahrerlaubnisklassen,

10. das Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse wobei nicht erteilte Fahrerlaubnisklassen durch einen einen Strich entwertet sind,

11. das Gültigkeitsdatum eventuell befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen,

12. etwaige Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form je Fahrerlaubnisklasse.

Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.

Im Ausland können jedoch Führerscheine, deren Inhaber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, die Anerkennung verweigert werden!

Sofern der ordentliche Wohnsitz des Inhabers eines Führerscheins in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegt wird, gilt der Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Es können jedoch ggf. Einschränkungen oder Registrierungspflicht resultieren, über die man sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates erkundigen sollte.

Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art des Führerscheins (vormaliger „grauer Lappen“, Scheckkarte etc.), den internationalen Abkommen denen der jeweilige Staat beigetreten ist.






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