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Konzeptwagen Kleinserienfahrzeuge Tipps & Informationen |
KFZ-Haftpflicht-VersicherungGemäß dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz oder kurz PflVG) ist der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. Ein Versicherungsunternehmen, das eine solche Haftpflichtversicherung anbietet, ist in seiner Beitragsgestaltung grundsätzlich frei. Es gibt jedoch im Vergleich der Versicherungsunternehmen untereinander meist deutliche Preis- und Leistungsunterschiede. Auf die Beitragsgestaltung einer KFZ-Haftpflichtversicherung haben diverse Faktoren Einfluss, wie z.B.
Ein Vertrag einer KFZ-Haftpflichtversicherung hat üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern weder der Versicherungsnehmer noch der der Versicherer kündigt, stillschweigend nach Ablauf um ein weiteres Jahr. Außerordentliche Kündigungen einer KFZ-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich möglich
Da man in der Regel eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung stets in Verbindung mit einer KFZ-Kasko-Versicherung (Teilkasko/Vollkasko) abschließt, sollte man auch deren Besonderheiten beachten. |
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