Insassen-Unfallversicherung
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Insassen-Unfallversicherung

Eine Insassen-Unfallversicherung ist im Gegensatz zu der KFZ-Haftpflicht-Versicherung um eine freiwillige Versicherung.

Die Insassen-Unfallversicherung, ist wie der Name es suggeriert, eine Unfallversicherung, die

  • eingeschränkt ist auf die Nutzung eines bestimmten Fahrzeuges,
  • Schutz für Mitfahrer auf definierten Sitzplätze im Fahrzeug, namentlich definierte Insassen oder pauschal alle Mitfahrer bietet.

Passiert während der Nutzung des Fahrzeuges, d.h. bei der Fahrt, beim Ein- und Aussteigen, Behandeln, Reparieren, Reinigen, Be- und Entladen, Abstellen des Fahrzeuges, ein Unfall und werden hierbei in dem Versicherungsschutz eingeschlossene Insassen verletzt, kommt die Insassen-Unfallversicherung für den entstandenen Personenschaden auf.

Die Insassen-Unfallversicherung reguliert hierbei den Schaden völlig unabhängig davon, wer diesen Schaden verursacht hat.

Dies gilt jedoch nicht für Personen, die sich im Fahrzeug unrechtmäßig aufhalten, so ist z.B. der Dieb eines Fahrzeuges bei einem Unfall von der Versicherung ausgeschlossen.

Zu den Leistungen einer Insassen-Unfallversicherung zählen je nach Ausgestaltung

  • die so genannte Todesfallleistung, d.h. das Auszahlen einer Summe bei Tod eines Insassen,
  • die Zahlung einer Invaliditätssumme,
  • die Zahlung von Krankentagegeld,
  • die Zahlung von Krankenhaustagegeld,
  • die (anteilige) Kostenübernahme für unfallbedingt notwendige kosmetische Operationen.

Wie sinnvoll ist eine Insassen-Unfallversicherung?

Stiftung Warentest hält gemäß einer im Juli 2010 veröffentlichten Einschätzung eine Insassen-Unfallversicherung für unnötig, da,

  • für Mitfahrende über die KFZ-Haftpflicht-Versicherung des Fahrers ein Versicherungsschutz besteht,
  • der Fahrer selber besser anstelle einer Insassen-Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeits- und/oder Unfallversicherung abschließen sollte.

Was meinst du?

Welche Situationen gibt es, wo diese, deine Versicherungen nicht greifen? Könnte dies ggf. der Fall sein, bei Unfällen

  • infolge unabwendbarer Ereignisse bzw. höherer Gewalt,
  • im Ausland mit ungenügender Deckung des Unfallverursachers,
  • verursacht durch einen Fußgänger oder Radfahrer mit ungenügenden Haftpflichtversicherungsschutz
  • in anderen Situationen?

Besteht dort für dich ein zusätzlicher Absicherungsbedarf?

Diese Fragen sollte du für dich selbst beantworten und dann entscheiden, ob du eine Insassen-Unfallversicherung abzuschließen möchtest oder nicht.

01.2011





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