Fahrerlaubnis auf Probe
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Fahrerlaubnis auf Probe

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Eine Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch eine amtliche Bescheinigung, dem Führerschein, nachzuweisen.

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese gemäß §2a der StVG für einen Zeitraum von zwei Jahren auf Probe erteilt. Dies gilt jedoch nicht für Führerscheinklassen L, M und T.

Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben.

Probezeit

Diese Probezeit von zwei Jahren beginnt mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis unabhängig vom Ort, wo die Fahrerlaubnis erworben wurde.

Eine Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung führt ab einem Verwarnungsgeld von 40 Euro zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister und zu einer im Punktekatalog hinterlegten Unterscheidung, ob eine schwerwiegende (A) oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (B) vorliegt.

Eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung

  • verlängert die Probezeit um 2 weiter Jahre und ist zumeist auch mit einer Anordnung eines Besuchs eines Aufbauseminars verbunden, das in Form einer Nachschulung in einer Fahrschule zu absolvieren ist,

  • führt im Wiederholungsfall zu einer schriftlichen Verwarnung mit der Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, die zum Abbau von 2 Punkten in Flensburg führt,

  • oder bei nochmaligen Wiederholungen sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.
Dies heißt aber auch, dass aus einem Verwarnungsgeld unter 40 Euro keine Verlängerung der Probezeit resultiert, da ein solches Verwarnungsgeld keinen Eintrag in das Verkehrszentralregister nach sich zieht.

Ein Aufbauseminar, das in der Regel von einer Fahrschule ausgerichtet wird, ist innerhalb einer vorgegeben Frist zu besuchen. Wird diesem nicht nachgekommen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf die Fahrerlaubnis verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur für die Restdauer der vorherigen Probezeit.






dbc


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