Lösung:Diese Alltagssituation ist eine Anwendung des §9
Absatz 3 der StVO, der besagt, dass der, der abbiegen will, auf
Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn nötig warten muss.
Somit ist die Antwort b) korrekt.
Der ADAC geht davon aus, dass die Verpflichtung des
Autofahrers, dem Fußgänger in dieser Situation den
Vorrang einzuräumen, manch einen nicht bewusst ist!
Ein Fußgänger sollte daher stets im
Hinterkopf behalten, dass er in der hier geschilderten Situation zwar
Vorrang hat, aber im Falle eines Falles stets der Schwächere ist!